Der gläserne Staat und seine Feinde
Der gläserne Staat und seine Feinde
Ein Blick hinter die Kulissen des Falter: Das Justizministerium hat uns
einen Bescheid geschickt, sechs Monate haben wir darauf gewartet. Unser
Antrag auf Einsicht in den sogenannten „Wahrnehmungsbericht“ der
Korruptionsstaatsanwaltschaft wird im Auftrag von Justizministerin
Beatrix Karl (ÖVP) abgewiesen.
Das ist schade, denn der „Wahrnehmungsbericht“ ist ein wichtiges
Dossier, das wir unseren Lesern zur Kenntnis bringen wollten, eine
kritische Bestandsanalyse der mangelhaften Ressourcen zur
Korruptionsbekämpfung.
Erstellt wurde das Dossier von Walter Geyer, dem ehemaligen Chef der Korruptionsstaatsanwaltschaft.
Der hätte kein Problem mit einer Veröffentlichung gehabt. Es stünden ja
keinerlei Geheimnisse oder Ermittlungsergebnisse drinnen, erklärte er.
Bloß Kritik an Schlupflöchern in unseren Anti-Korruptionsgesetzen und
der Personalnot in seiner Behörde.
Doch die Bürger haben kein
Recht zu wissen, was Walter Geyer weiß. Der Bericht ist „intern“,
diktiert die Ministerin, er enthalte Informationen zu „laufenden
Verfahren“. Und überhaupt: Der Aufwand, den Bericht um sensible Stellen
zu bereinigen, sei viel zu hoch. Wenn da jeder daherkomme, wo komme man
da hin.
Der Fall Karl ist exemplarisch. Denn unter dem Vorwand,
berechtigte Interessen des Staates zu schützen, erstickt die Ministerin
den kritischen Diskurs über Missstände in ihrem Ressort. Offenbar
herrscht die Sorge, der Untertan könnte sich zum Citoyen erheben und
mitreden. Da investiert Frau Karl lieber 71.400 Euro für „externe
Beratungs- und Supportleistungen in Zusammenhang mit
Öffentlichkeitsarbeit“, damit die zum Politikercoach avancierte
ehemalige Schüssel-Sprecherin Heidi Glück der Frau Ministerin erklärt,
wie man in der Öffentlichkeit fesch dasteht (zumindest diese Zahl wird
vom BMJ preisgegeben).
Nicht nur der Fall Karl ist ein
trauriges Exempel für die dringende Notwendigkeit eines
Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild. Was der Falter erlebt, plagt
Journalisten tagtäglich. Kurt Kuch von News etwa wollte vom
Unterrichtsministerium wissen, was eine Studie über die
Bildungsstandards an allen österreichischen Schulen ergeben hat.
Offizielle Antwort: Amtsgeheimnis. Inoffizielle: Die Lehrergewerkschaft
will die Studie geheim halten. Oder der Journalist Georg Holzer. Er
wollte wissen, wie viel die Kärntner Regierung für Inserate ausgab.
Antwort: njet. Erst der Verwaltungsgerichtshof gab Holzer im Dezember
Recht, auf die Daten wartet er aber bis heute.
Als der Falter
kürzlich vom Innenministerium wissen wollte, wie viel ehemalige
Kabinettsmitarbeiter als Berater der Ministerin verdienen, hieß es auch
bloß: Amtsgeheimnis.
Vergangene Woche haben Kuch, Holzer, der
ehemalige Journalist Josef Barth und der Korruptionsforscher Hubert
Sickinger gemeinsam mit anderen datenhungrigen Journalisten die
Plattform transparenzgesetz.at vorgestellt. Der Falter, auch das sei
offengelegt, unterstützt die Initiative.
Worum geht es? Zuallererst um einen Paradigmenwechsel, um die Schaffung einer gläsernen Verwaltung.
Jetzt, wo der ganze Korruptionssumpf von der Justiz ausgebaggert wird,
sieht man, wo es wirklich Reform braucht: bei der Transparenz von
staatlichen Verträgen, Subventionen, bei Personalentscheidungen,
wissenschaftlichen Studien, bei Firmenbeteiligungen von Beamten und
Politikern, bei Postenbesetzungen im staatsnahen Bereich und so weiter.
Es muss auch endlich Schluss sein mit der Informationsverwaltung nach
Gutsherrenart. Der Schwarzmarkt der Daten (welcher Politiker steckt
welchem Lieblingsjournalisten welches Papierl wann zu?) muss ein Ende
finden. Der Staat (in Gestalt von Pressesprechern) darf nicht mehr das
Recht besitzen, den Haberern Information zuzuspielen und den Feinden
nicht. Wenn ein Ministerium zum Beispiel eine wissenschaftliche Studie
erstellen lässt, dann hat diese veröffentlicht zu werden, egal welchen
Inhalt die Studie hat.
Wie eine Reform aussehen kann, zeigt ein
Blick nach Deutschland. Als in Hamburg die Kosten für die
Elbphilharmonie explodierten, forderten die Bürger nicht nur Einsicht in
die Verträge der Stadt, sie wollten auch ein „umfassendes
Informationsrecht“, um „über die bestehenden Informationsmöglichkeiten
hinaus die demokratische Meinungs- und Willensbildung zu fördern und
eine Kontrolle staatlichen Handelns zu ermöglichen“.
Und genau
diese Forderung wurde nun im Paragraf 1 des Hamburgischen
Transparenzgesetzes zum „Gesetzeszweck“ erklärt. „Jede Person“ hat
„Anspruch auf unverzüglichen Zugang zu allen Informationen der
auskunftspflichtigen Stellen, sowie auf Veröffentlichung (…) aller
Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“.
Eine
zentrale Webseite bündelt die Information, die von den Behörden
„einzupflegen“ ist. Über diesen Pflichten wacht ein „Beauftragter für
Datenschutz und Informationsfreiheit“.
Natürlich müssen dabei
höchstpersönliche Daten und Geschäftsgeheimnisse geschwärzt werden (bei
Gerichtsurteilen funktioniert das auch bei uns schon sehr gut). Und
selbstverständlich werden ermittelnde Behörden und Geheimdienste
ausgenommen.
Klingt doch alles vernünftig. Und deshalb hat die
rotschwarze Koalition umgehend versprochen, ein Transparenzgesetz auf
den Weg zu schicken. Wenn ihr das wirklich gelingt, wäre es ein
Meilenstein in dieser Republik.
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